Grundpflege nach SGB XI

• Duschen, Baden, Ganzwaschung
• Teilwaschung
• Haarpflege
• Zahn- und Mundpflege
• Rasur
• Nagelpflege
• An- und Auskleiden
• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Professionelle Lagerung
• Mobilisation
• Pflegeeinsatz nach § 37 II SGB XI (Pflegegutachten)

Behandlungspflege

• Blutzuckermessung
• Blutdruckmessung
• Insulingabe
• Spritzen s.c. und i.m.
• Medikamentengabe
• Medikamente herrichten
• Infusionstherapie
• Portversorgung
• Versorgung von Wunden, MRSA
• Dekubitusversorgung
• Legen und Wechsel von Dauerkathetern
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Anlegen von Kompressionsverbänden
• Einlauf, Klysma
• Versorgen von Beatmungspatienten
• Absaugen

Verhinderungspflege

Kann die Pflege vorübergehend nicht durch die bisherige Pflegeperson erfolgen und wird sie durch einen Pflegedienst durchgeführt, können Leistungen der Verhinderungspflege gewährt werden. Voraussetzung ist, dass eine ehrenamtliche Pflege bereits 6 Monate erbracht wurde.

Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr bis zu einem Betrag von maximal 1.612,00 EUR. Übernehmen Verwandte oder Verschwägerte bis zum II. Grad oder Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben die Verhinderungspflege, so werden die Aufwendungen hierfür bis zur Höhe des Pflegegeldes erstattet. Evtl. darüber hinausgehende Aufwendungen der Ersatzpflegekraft, wie z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall können unter Anrechnung des Pflegegeldes bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von max. 1.612,00 EUR für längstens vier Wochen gezahlt werden.

Besteht Anspruch auf Beihilfe, reduziert sich die Höhe der Leistung auf die Hälfte.

Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. In diesem Fall wird es nicht aufs Pflegegeld angerechnet werden.

NEU seit 2015!!!

Die Leistungen der Verhinderungspflege können um bis zu 806,- EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mittel der Kurzzeitpflege auf insgesamt 2418 EUR jährlich anwachsen!

Wir übernehmen diese Pflege individuell auf Ihre Wünsche abgestimmt. Rufen Sie uns an

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen

Hauswirtschaft

• Reinigen der Wohnung
• Waschen und Bügeln der Wäsche
• Einkaufsservice
• Zubereitung der Mahlzeiten
• Haustiere versorgen

Sonstige Leistungen

• Botengänge
• Umzugsservice
• Beaufsichtigung der Wohnung bei Krankenhausaufenthalt
• Hilfsmittelbesorgung
• Begleitung zum Arzt, Friedhof, Gottesdienst, Besuch von Angehörigen, Veranstaltungen
• Korrespondenz mit Behörden